Nein, die Behandlung von Aknenarben gilt als ästhetische Maßnahme und wird von Krankenkassen nicht erstattet. Sie erhalten eine Honorarnote zur privaten Verrechnung.
Nein, die Behandlung von Aknenarben gilt als ästhetische Maßnahme und wird von Krankenkassen nicht erstattet. Sie erhalten eine Honorarnote zur privaten Verrechnung.