In der Regel werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen, da die Behandlung als Wahlleistung gilt. Sie erhalten eine Honorarnote zur privaten Verrechnung.
In der Regel werden die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen, da die Behandlung als Wahlleistung gilt. Sie erhalten eine Honorarnote zur privaten Verrechnung.